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Albin Hoessler

 

Syndikus Dr. phil. Albin Hössler

Erster unter Ranggleichen: Syndikus Dr. Albin Hössle

Einzig durch die plastischen Bildnisse in der Nordfront der alten Gewerbekammer ist uns das Aussehen der Bauherren überliefert: Heidrich, Köhler, Schüppel, Hössler. Zum Haus Hohe Straße 8, errichtet in den 53 Wochen zwischen 1911 und 1912, wurde am 16. Juni 1911 der Grundstein gelegt, nachdem 1901 die Trennung der Handels- und Gewerbekammern erfolgt war. Das Entstehen fällt in die Ära Möbius; als Bildhauer am Bau ist Herr Spieß zu vermuten, denn dieser ist in der Gästeliste aufzufinden. Zur Hausweihe vor 90 Jahren war die Kammer zuständig für das Gebiet der Kreishauptmannschaft Chemnitz und die Amtshauptmannschaften von Döbeln und Rochlitz. Offenbar unbeschädigt überdauerte das Grundstück das Bombeninferno des März 1945, diente in DDR-Jahren als Sitz des Generalkonsulats der UdSSR, danach als Chemnitzer Behörde des Bundesvermögensamtes, um nach deren kürzlichem Umzug an die Glockenstraße jetzt einer Neuverwendung zu harren.

Allezeit aber hoch oben unter der Dachrinne zählten die Medaillons zur besonderen Zierde des Hauses, unerreichbar bisher jeder Form von Vandalentum. "Möge das Gebäude immerdar sein eine Pflegestätte gewerblicher Tüchtigkeit, technischer Vervollkommnung und sittlicher Kraft", hatte Baumeister Heidrich als 1. Vorsitzender der Gewerbekammer und Architekt, gelegentlich jener Einzugsfeierlichkeit ausgerufen, der auch der sächsische Staatsminister Graf Vitzthum von Eckstädt beiwohnte. So kennen wir bereits die Position des Herrn Vorsitzenden. Zweite Vorsitzende: Fleischerobermeister M. Köhler und Strumpffabrikant T. Schüppel aus Burkhardtsdorf. Ehrt Eure deutschen Meister!

Schließlich Syndikus Dr. phil. Albin Hössler. Dieser bezieht gar Wohnung im Gebäude, hat auch Ende 1938 noch mit gewerblichen Verlautbarungen zu tun, ist erst gegen Kriegsende im Ruhestand und wohnt dann Kaßbergstraße 6, gegenüber dem Landgericht und vis-à-vis von Rechtsanwalt Dr. Willy Schumann. Als Syndikus oblag ihm der Umgang mit Rechtsangelegenheiten von Großbetrieben und Organisationen, er fungierte als rechtskundiger Vertreter seiner Körperschaft, gewiss also Primus inter pares.

Der Entschluss der führenden Kammerherren, sich schon zu Lebzeiten am Neubau der Gewerbekammer in Stein gehauen zu zeigen, hat durchaus Seltenheitswert in dieser Zeit. Es war da eher Monarchen und Kriegsherren oder verblichenen Dichtern vorbehalten. Wenn die Nachfahren dieser steingewordenen "Chemnitzer Köpfe" aufzufinden wären und sich entsprechende Überlieferungen erhalten hätten, erführen wir sicher mehr über ihre Motive und Biografien. Jedenfalls aber dürften sie vor ähnlichen Herausforderungen gestanden haben wie heutige Unternehmer, die sich um Geschäfts-tüchtigkeit in ihrer Branche bemühen. Was inzwischen Innovation genannt sein soll. Doch wer von denen erreicht nun den Rang, zu Lebzeiten in Stein gehauen zu werden?

 

Quelle: Stadtstreicher Chemnitz, Addi Jacobi

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